Navigation überspringen

Häufig gestellte Fragen

Nicht rechtzeitig (innert 24 Stunden) abgesagte Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. (Siehe auch Hinweis auf Terminkarte): Fr. 60.--

Massagen privat, auf Wunsch mit Wärmepackung (30 Min.): Fr. 65.--

Physiotherapie

Wir benötigen genaue Angaben über:

  • Krankenkasse bei Krankheit
  • Mitglieder Nr.
  • Name /Ort der KK

oder:

  • Versicherung bei Unfall
  • Policen Nr.
  • Schaden Nr.
  • Name/Ort der Vers.
  • SUVA: Arbeitgeber und SUVA Nummer

Physiotherapie und Training benötigen separate ärztl. Verordnungen. Die Benützung des Kraftraumes ist nicht in der Physiotherapie inbegriffen.

Medizinische Trainingstherapie ist eine separate Massnahme und benötigt deshalb eine separate ärztl. Verordnung oder kann mittels Abonnement abgedeckt werden.

Abonnemente Kraftraum

  • Wir sistieren nur ab 14 aufeinander- folgenden Tagen
  • Beachten Sie vor der Wahl des Abos, dass dieses nur innerhalb folgender Dauer
  • 3 Monate, längstens 4 Monate
  • 6 Monate, längstens 7 Monate
  • 12 Monate, längstens 13 Monate

sistiert werden können. Danach entfällt der Anspruch auf Verlängerung.

  • Wir bitten, aus Rücksicht auf Mitbenützer mit T-Shirt (kurzarm) und langen Hosen(mind. ¾ Hose) zu trainieren.
  • Abos werden nicht automatisch verlängert.
  • Für Trainingskontrollen bitte einen Termin vereinbaren.
    (Kontrollen sind nur nach mindestens 8 Trainingseinheiten sinnvoll)
  • 1 Trainingsberatung /1 Test / Trainingskontrollen sind beim Abo-Kauf inbegriffen.
  • weitere Tests siehe Preisliste

Osteopathie

krankenkassenanerkannt über Zusatzversicherung

Sie brauchen keine ärztliche Verordnung

  • bei Krankenkassen sind zwischen 60% -80% der Kosten je nach Kasse gewährleistet, jedoch nur über eine entsprechende Zusatzversicherung also nicht über die Grundversicherung.

Klären Sie bitte vorher ab, wie Sie versichert sind.

  • Bei Unfall
  • die SUVA benötigt eine ärztl. Verordnung für Osteopathie und zahlt je nach ok des Suva Vertrauensarztes Fr. 55.-- pro Sitzung
  • bei anderen Versicherungen bitte vorher selber abklären ob eine Kostenbeteiligung geleistet wird und wie hoch diese ist.
  • Osteopathie darf nicht über eine Physiotherapie Verordnung abgerechnet werden.

Rechnungsstellung

  • wird in allen Fällen (ob Krankheit oder Unfall) privat gestellt
  • der Kunde ist vorleistungspflichtig, er muss sich selber um Kostenbeteiligung bei Krankenkasse oder Versicherung kümmern (Rechnung an KK oder Vers. schicken für Rückerstattung an Sie!)

Spirotiger

  • ist nicht kassenpflichtig
  • beim Kauf wird die Miete nur innerhalb sechs Monaten angerechnet
  • wer sich später als nach 6 Monaten zum Kauf entscheidet, erhält also nur die Miete für sechs Monate rückerstattet

Verschiedene Gebrauchs-Materialen

Nicht Kassenpflichtig:

  • Therabänder (mind. 2m.) Fr. 15.-
  • Bälle und Kissen

Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an Frau Coste.
Danke.